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Wohnraumlüftung

Der Kampf gegen schlechte Luft und Schimmel

Wohnraumlüftung

Neue Wohnungs-Lüftungsnorm

EnEV - was ist das?

Wohnraumlüftung/Wohnungslüftungsanlagen

Man dreht sich im Kreis:
Gut Lüften = Hohe Energiekosten.
Wenig Lüften = Schlechte Raumluftqualität bis hin zur Schimmelbildung.

Geringe aktive Zulüftung durch den Wohnnutzer kann – insbesondere bei der heute hochgedämmten Bauweise – zu einer bedenklich schlechten Raumluftqualität führen und die Gefahr einer Tauwasserbildung und damit eines Bauschadens deutlich erhöhen.
Lüften hat hinsichtlich der Energiekosten wiederum den Nachteil, dass die in der Innenraumluft gespeicherte Wärme zum Fenster oder zur Tür hinaus gelüftet wird.

Eine Lösung:
Moderne Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Die Anlage sorgt stetig für frische Luft und gewinnt die Wärme aus der verbrauchten, abgesaugten Luft wieder zurück. Aus Untersuchungen ist bekannt, dass gut konzipierte Lüftungsanlagen 80% und mehr der in der Abluft befindlichen Energie über den Wärmetauscher zurückgewinnen, und ca. 80% der in der Raumluft befindlichen Schad- und Geruchsstoffe entfernen.

Optimale Lösungen werden nur erreicht, wenn das Gesamtkonzept stimmt:

Die richtige Luftvolumenregelung, die berücksichtigt, dass z.B. sanierte Häuser nicht die optimale Luftdichtheit eines Neubaus oder eines Passivhauses aufweisen können.

Die richtige Leitungsführung und Platzierung der Luftaus- und -einlässe für eine optimale Luftverteilung in sämtlichen Räumen.

Die richtige und intelligente Einregelung der Anlage, die den spezifischen Bedingungen sanierter Häuser Rechnung trägt.

Eine gute Wohnungslüftungsanlage sorgt für:
- ständig frische Luft
- deutlich niedrigere Energiekosten
- deutlich weniger Schadstoffe
- Abbau der Geruchsbildung
- Filterung von Schadstoffen und (Fein)staub von außen
- Schutz vor Außenlärm und Einbruch (bei geschlossenem Fenster)
- modernen Hausbau nach dem Stand der Technik (aktuelle Richtlinie der Energieeinsparverordnung (EnEV))

     

Neue Wohnungs-Lüftungsnorm (DIN 1946-6)

am 01.05.2009 verabschiedet und seit Oktober in Kraft

Unter Ziffer 4.2.1 der neuen DIN 1946-6:2006-12 wird gefordert, dass für alle neu zu errichtenden oder zu sanierenden Gebäude unter Berücksichtigung der bauphysikalischen, lüftungs- und gebäudetechnischen sowie hygienischen Gesichtspunkten ein Lüftungskonzept zu planen ist.

Bauphysikalische Erkenntnisse bestätigen, dass bei Gebäuden mit geringen Wärmeschutz bereits bei relativen Luftfeuchten von knapp über 50% (an Wärmebrücken bereits ab 35 % r.F) eine 80%ige relative Feuchte auf der Bauteiloberfläche (aw-Wert) bildet, die ein Schimmelwachstum ermöglicht.
Neubauten mit hohem Wärmeschutz sind hingegen „fehlertolerante“ Systeme, bei denen die Gefahr einer Schimmelpilzbildung durch die hohen Oberflächentemperaturen deutlich gesenkt wird.

Folgerichtig muss bei Gebäuden mit geringem Wärmeschutz eine relative Luftfeuchte > 50 % zwingend vermieden werden. War dies bei einfachverglasten Fenstern ohne Lippendichtung durch freie Fugenlüftung zuvor automatisch gewährleistet, so muss nach dem Fensteraustausch, unter Berücksichtigung einer gewünschten Energieeinsparung, ein neues Konzept des kontrollierten Luftaustauschs geplant und ausgeführt werden.

Durch die Anforderung „nutzerunabhängig“ bei der Lüftung zum Feuchteschutz bzw. Mindestlüftung muss eine Wohnung so geplant und ausgeführt werden, dass auch bei Abwesenheit des Nutzers und geschlossenen Fenstern keine erhöhte Raumluftfeuchte und Schimmelpilzbildung auftreten kann.

Als Kriterium für die Anwendbarkeit der Norm bei Sanierungen von Bestandsgebäuden gilt zunächst:

a) Austausch von mehr als 1/3 der Fenster
b) wenn bei einer Dachsanierung mehr als 1/3 der Dachfläche (EFH) abgedichtet wird.

Demnach müssen die meisten Neubauten und sanierten Altbauten nach den anerkannten Regeln der Technik in Zukunft über eine nutzerunabhängige Lüftungseinrichtung verfügen.

 

EnEV

Die Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung löste 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung (WSchVO) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlVO) ab.

Ist die EnEV für mich als Bauherr von Interesse?

Ja, eindeutig. Denn die EnEV ist Teil des deutschen Baurechts. Auf Grundlage des Energieeinspargesetzes (EnEG) werden von der Bundesregierung bautechnische Standardanforderungen vorgeschrieben.
Bei Wohngebäuden ist diese Verordnung einzuhalten. Abweichend sind Sondernutzungen z.B. mit Innentemperatur niedriger als 19 bzw. 12 Grad Celsius. Die Anforderungen können bei Neubauten und Umbauten abweichen.

Welche EnEV muss bei meinem Bauvorhaben angewendet werden?

Es ist immer die gültige Fassung zum Zeitpunkt des Bauantrages anzuwenden. Nach der Fassung von 2004, gab es eine Fassung 2007. Aktuell gilt die Fassung von 2009.
Seit 2007 müssen alternative Energieversorgungssysteme und der Wärmeschutz im Sommer berücksichtigt werden. Hinzu kam der Energieausweis und höhere Anforderungen für Nichtwohngebäude (Lager, Bürogebäude, usw.).
Seit Oktober 2009 (EnEV 2009) wurden die Anforderungen an den Primärenergeriebedarf (siehe weiter unten) und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle verschärft.

Was bedeutet die EnEV 2009 für mich konkret?

Einfach gesagt: dickere Dämmung von Dach und Fassade, Fenster mit besserem Wärmeschutz, wirksamere Heizungsanlage, ggf. zusätzlicher alternativer Energieträger (Solaranlage) und Lüftungsanlage. Ziel ist dabei die Einhaltung neuer Grenzwerte für den Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf.

Was bedeutet Primärenergiebedarf?

Notwendige Energiemenge für die Bereitstellung von Heizungswärme und Trinkwasserwärme unter Berücksichtigung aller Aufwendungen bei der Herstellung und der Verluste zwischen der Energiegewinnung und der Energienutzung.

Unter Berücksichtigung der Primärenergie lassen sich verschiedene Energieträger (Öl, Gas, Holz, usw.) besser vergleichen. Hierbei wird deutlich, was effizienter und wirtschaftlicher ist. Die EnEV schreibt maximale Grenzen für die Verwendung von Primärenergie vor.

 

 

 

 

 

 

 


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