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Energieberatung

Vor-Ort-Beratung

Dipl.-Ing. Monika Brölingen als zugelassene Vor-Ort-Energieberaterin und eingetragene Energieeffizienz-Expertin für Förderprogramme des Bundes (KfW und BAFA), führt für Sie eine Vor-Ort-Energieberatung gefördert durch das BAFA durch. 

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung) dient allen Haus- und Wohnungseigentümern, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld - insbesondere in Wärmedämmung oder den Austausch ihrer Heizungsanlage zu iinvestieren - als Entscheidungshilfe.

 

Über 70 % der Wohnungseigentümer wollen Modernisierungstipps umsetzen

Quelle: dena

 

Im Unterschied zum Energieausweis mit Energieeinspartipps, vergleicht die Vor-Ort-Beratung verschieden mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung mit einander . Die Ergebnisse werden in einem ca. 70 Seiten fassenden Bericht dargestellt und mit dem Auftraggeber besprochen. Schwerpunkte des Berichtes sind die Prüfung der Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen und der Vergleich des jeweiligen ökologischen Nutzens.

Es empfiehlt sich, die Energieberatung vor jeder größeren Modernisierungs- oder Sanierungs­maßnahme durchzuführen, um mit den verfügbaren Investitionsmitteln ein Optimum an Effektivität zu erreichen. 

     

Kosten und Förderung der Vor-Ort-Beratung

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) vom 29. Oktober 2014 gilt bis zum 28. Februar 2015.

Ab 1. März 2015 gibt es attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen.

Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; max. 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und max. 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; max. 500 Euro.

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen
- der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
- eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Voraussetzung

Gegenstand der Beratung sind Wohngebäude, die sich im Bundesgebiet befinden. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt bzw. erstattet worden ist und der umbaute Raum des Gebäudes seitdem nicht zu mehr als 50 Prozent verändert wurde. Die Gebäude müssen ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein oder nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen; eine beabsichtigte Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden (Umwidmung) ist möglich.

 

"Meine Wände sind so dick, ich brauche keine neue Dämmung"

Das hat schon so mancher Hausbesitzer gesagt. Doch das folgende Schaubild macht es deutlich, bereits 2 cm Dämmstoff haben die gleiche Dämmwirkung wie 90 cm Klinker.

Vernünftig dämmen heißt auch Energie sparen. Die folgenden Werte sind für viele überraschend..


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